Opferschutz an Schulen

Kommt es an Schulen zu Gewaltvorfällen, steht oftmals die Arbeit mit dem Täter im Vordergrund.

Um auch eine angemessene Begleitung des Opfers sicherzustellen, sind hierfür ein Handlungskonzept entwickelt und für die Umsetzung Fachkräfte in den ReBBZ speziell ausgebildet worden.

Zu den Aufgaben der Opferschutz-Fachkräfte gehören

  • Gespräche mit den geschädigten Schülerinnen und Schülern, um in einer akuten Belastungssituation Sicherheit, Orientierung, Informationen und Entlastung zu vermitteln, einen geschützten Rahmen herzustellen, Betroffene emotional zu stabilisieren, soziale Ressourcen zu aktivieren, Handlungsstrategien zu entwickeln
  • frühzeitige Erfassung von Anzeichen und Signalen einer Traumatisierung
  • Weiterleitung der Betroffenen an geeignete Fachstellen und Institutionen
  • Angebote konstruktiver Wege der Konfliktbewältigung
  • Unterstützung bei fachlich vorbereiteter Rückkehr in den Schulalltag
  • Fallberatung in Schulen (AnsprechpartnerIn für LehrerInnen, Beratungslehrkräfte, Schulleitungen, Sorgeberechtigte, Information über Unterstützungsmöglichkeiten im Einzelfall)
  • Information für das System Schule / Sensibilisierung zur Thematik Opferschutz.