Auf Anfrage der Schule oder der Sorgeberechtigten prüfen wir, ob eine Lerntherapie dazu beitragen kann, die schulischen Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen zu verbessern. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, kann die Behörde für Schule und Berufsbildung die Kosten hierfür übernehmen.