Schulbegleitung

Für Schülerinnen und Schüler, deren Teilhabe am Unterricht aufgrund einer komplexen psychosozialen und seelischen Beeinträchtigung gefährdet ist, nehmen Schulen in der Regel die Beratung der ReBBZ`s in Anspruch. Sofern im Beratungsverlauf  Schulbegleitung als möglicherweise erforderlich in den Blick genommen wird, kann die Schule an das zuständige ReBBZ eine entsprechende Anfrage stellen.

Die Bereitstellung von Schulbegleitung ist dann möglich, wenn zuvor von Schule, Jugendamt und REBBZ alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausgeschöpft wurden.

Schulbegleitung ist immer befristet und unterliegt regelhaft der fachlichen Prüfung durch das ReBBZ.

(Juliane von der Höh – Koordination Schulbegleitung für Schülerinnen und Schüler mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Bezirk Nord (Schulzuständigkeiten des ReBBZ Nord))