Gewaltprävention

Schulen oder Sorgeberechtigte können bei gewaltbereitem Verhalten von Schülerinnen und Schülern das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) beratend hinzuziehen. Bei schwerwiegenden Gewaltvorfällen meldet eine Schule diese in einem geregelten Verfahren:

  • Der formale Gewaltmeldebogen wird mit den Schülerdaten, der Dokumentation des Geschehens sowie der Beschreibung der erfolgten Maßnahmen an das zuständige ReBBZ gesendet.
  • Die Schule sendet den Gewaltmeldebogen zusätzlich an die Schulaufsicht, die Beratungsstelle Gewaltprävention und an die Polizei.
  • Die Benachrichtigung der Polizei kommt einer Anzeige gleich. Je nach Vorkommnis wird das Jugendamt über die Anzeige informiert.

Mit dem zuständigen ReBBZ klärt die Schule, ob fachliche Unterstützung in der Bearbeitung des Vorfalls gewünscht wird bzw. erforderlich ist. In der Folge vereinbaren Schule und ReBBZ, ggf. auch mit weiteren Fachkräften, welche Handlungsschritte und Maßnahmen erfolgen sollen. Die Sorgeberechtigten werden in die Überlegungen und Maßnahmen einbezogen.